Die Ausbildung

Neben der theoretischen Ausbildung, die zumeist in den Wintermonaten stattfindet, stellt die praktische Ausbildung naturgemäß die zentrale Säule auf dem Weg bis zur Lizenz dar. Dabei ist der Abschluss der Theorieausbildung keine Voraussetzung für den praktischen Teil, d.h. der Schüler kann bereits ab dem ersten Tag im Flugzeug Platz nehmen. Geflogen wird in aller Regel von Ende März bis Ende Oktober bei gutem Wetter. "Gut" im Sinne der Ausbildung heißt eigentlich nur kein Regen und keine zu tiefen Wolken, was an den meisten Tagen erfüllt ist.

Ausbildung

Die praktische Ausbildung selbst findet dabei im Doppelsitzer - bei uns einer ASK-21 - statt, so dass der Flugschüler vorn und auf dem Rücksitz der Fluglehrer sitzt. Bei den ersten Gewöhnungsflügen fliegt dabei zunächst der Lehrer, aber mit zunehmenden Fortschritt des Schülers werden mehr und mehr Aufgaben vom Schüler übernommen. Hier geht es in erster Linie darum, Start, Landung und das Fliegen der Platzrunde zu perfektionieren. Jeder Flug wird dabei zwischen Lehrer und Schüler vor dem Start durchgesprochen und nach der Landung analysiert. Den Abschluss dieses ersten Ausbildungsabschnittes bildet die "A"-Prüfung, die mit den ersten drei Alleinflügen des Schülers einhergeht. Das ist für die Flugschüler ein prägendes Erlebnis, das keiner vergisst !

Der zweite Ausbildungsabschnitt beinhaltet dann die weitere Perfektion des Alleinfliegens. Das schließt auch das Fliegen mit Einsitzern mit ein, die von den Flugschülern gern bewegt werden, da sie natürlich handlicher sind, als der dicke Doppelsitzer. Hier geht es dann um Thermikfliegen, gemeinsames Kreisen mit anderen Flugzeugen, Seitengleitflüge und vieles mehr. Unseren Schülern steht dabei LS4 als erstem Flugzeug nach dem Doppelsitzer zur Verfügung. Dieses Fluggerät zeichnet sich durch ein gutmütiges Flugverhalten aus, ideal für Ausbildungszwecke. Danach können aber auch bei ausreichender Erfahrung die LS8 genutzt werden. Highlight ist immer noch unsere Ka6, der Vereinsoldtimer, der auch oft in der Ausbildung zum Einsatz kommt.

Ausbildung

Der letzte Ausbildungsabschnitt widmet sich der Streckenfliegerei. Hier werden mehrere Einweisungen im Überlandflug mit Fluglehrer im Doppelsitzer geflogen, Außenlandeübungen durchgeführt und schließlich - als krönenden Abschluss - eigenständig ein 50km Zielflug mit Landung auf einem anderen Flugplatz durchgeführt. Danach kommen nur noch die Prüfungsflüge und die Ausbildung ist beendet.



Klassenberechtigung TMG (Der Einstieg in den Motorflug)

Die Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) können Sie auf zwei Wegen bei uns erwerben.
Zunächst können Sie die TMG-Lizenz bei uns im Verein auf eine Segelfluglizenz SPL oder LAPL(S) aufsetzen.
Seit April besteht auch wieder die Möglichkeit, die SPL-Lizenz mit der alleinigen Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) zu erwerben, also vom Fußgänger zum SPL-TMG Lizenzinhaber.

Die Ausbildung besteht aus

- Theorieausbildung
- Flugausbildung
- ggf. Sprechfunkausbildung

Mindestalter:
Ausbildungsbeginn : 16 Jahre
Lizenzerwerb : 17 Jahre


Die Theorieausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtsstunden bei bereits vorhandener Lizenz SPL/LAPL(S), ansonsten 60 Stunden. Sie erstreckt sich auf die Themen Navigation, Grundlagen des Fliegens, Luftfahrzeugkunde, Flugleistungen und Flugplanung, Bedienung des TMG und betriebliche Verfahren. Ebenso beinhaltet sie Meteorologie und Themen zum menschlichen Leistungsvermögen. Der Unterricht findet im Rahmen des Bezirksunterricht im Winter statt.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 7 Flugstunden mit vorh. Lizenz und 15 Flugstunden ohne vorhandene Lizenz vor Ablegung der Prüfung. Davon mindestens 4 Stunden in Trainingsflügen mit Fluglehrer und 2 Stunden im Alleinflug. Es müssen mindestens 45 Starts und Landungen absolviert werden.

In den Flugstunden müssen enthalten sein:

- 150 km Streckenflug im Alleinflug mit einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz
- Ziellandung
- Sicherheitslandung
- Navigationsflüge
- Beherrschen des Luftfahrzeugs in besonderen Flugzuständen und Einführung in das Verhalten bei Notfällen und Unfällen.

Das Sprechfunkzeugnis kann ggf. im Verein erworben werden, der Kurs hierfür findet nach bedarf Vereinsintern statt.

Die Prüfung besteht bei Lizenzinhabern aus einer praktischen Flugprüfung. Während der Flugprüfung wird vom Prüfer auch Theoriewissen in den oben genannten Fächern abgefragt.
Bei Ersterwerb einer Lizenz ist eine Theorieprüfung vor der praktischen Prüfung zu bestehen. Die theoretische Prüfung kann nach entsprechender Vorbereitung und Besuch des obligatorischen Unterrichts abgelegt werden. Innerhalb zwei Jahren muss dann die praktische Prüfung abgelegt werden. Das zuständige Regierungspräsidium nimmt die Theorieprüfung ab und bestellt den Prüfungsrat für die praktische Prüfung.


Die oben beschriebenen Richtlinien sind die geforderten Mindestinhalte der Ausbildung. Je nach Fortschritt und Dauer der Ausbildung kann sich die Anzahl der erforderlichen Starts und Stunden erhöhen.


Die neuen Möglichkeiten sind recht komplex, bieten aber auch viele Möglichkeiten. Wenn Ihr Interesse haben solltet, schreibt oder ruft uns einfach an und wir werden versuchen, all eure Fragen zu beantworten